NachbG SL · LBO
Saarland
Hecken über 1,50 m Höhe brauchen 0,75 m Abstand zur Grenze, egal wie hoch sie werden. Niedrigere Hecken brauchen weniger.
Bitte einen Wert von 50 bis 250 cm eingeben.
Bitte einen Wert von 50 bis 400 cm eingeben.
Zaun 1,50 m: ohne Bauantrag erlaubt, auf Ihrem eigenen Grundstück unmittelbar an der Grenze. Auf die Grenzlinie selbst nur im Einvernehmen mit dem Nachbarn. Dem Nachbarn 2 Wochen vorher anzeigen (§ 45 NachbG SL).
Hecke 2,00 m: mindestens 0,75 m Abstand zur Grenze, gemessen ab Heckenmitte.
Vereinfachte Einschätzung für den Regelfall: Wohngrundstück in einem bebauten Ortsteil (Innenbereich), ebenes Gelände. Angaben ohne Gewähr, Satzung und Bebauungsplan der Gemeinde können abweichen.
Direktvergleich für Saarland
Zaun
- Geplante Höhe
- 1,50 m
- Mindestabstand zur Grenze
- 0,00 m, auf eigenem Grund an der Grenze
- Baugenehmigung nötig?
- Nein, kein Bauantrag nötig (bis 2,00 m)
- Ab welcher Höhe ändert sich etwas?
- Bis 2,00 m darf der Zaun an der Grenze stehen.
- Rechtsgrundlage
- § 61 Abs. 1 Nr. 7a LBO
Hecke
- Geplante Höhe
- 2,00 m
- Mindestabstand zur Grenze
- 0,75 m
- Baugenehmigung nötig?
- Nein
- Ab welcher Höhe ändert sich etwas?
- Keine Höhengrenze bei 0,75 m Abstand.
- Rechtsgrundlage
- § 49 Abs. 1 NachbG SL
Tipp: Auch wenn das Landesrecht es erlaubt: Stimmen Sie Zaun und Hecke an der Grenze kurz mit Ihren Nachbarn ab. Das vermeidet spätere Streitigkeiten. Gegenüber landwirtschaftlich genutzten Flächen können zusätzliche Mindestabstände gelten.
So wird gemessen
Ab Mitte der Hecke.(§ 51 NachbG SL)
Ausnahmen und Sonderfälle
- Doppelte Abstände gegenüber Weinbau und Landwirtschaft (§ 50 NachbG SL).
- Keine Abstände hinter undurchsichtiger Einfriedung (§ 50 NachbG SL).
Fristen für den Nachbarn
Klage auf Beseitigung innerhalb von 5 Jahren nach dem Anpflanzen.(§ 55 Abs. 1 NachbG SL)
Zaun: Pflicht, Standort, Anzeige
- Pflicht: Innerorts auf Verlangen, sonst 1,2 m Maschendraht.
- Standort: Auf eigenem Grund. Gemeinsame Einfriedung auf der Grenze auf Verlangen.
- Anzeige: 2 Wochen vorher anzeigen (§ 45 NachbG SL).
- Rechtsgrundlage: §§ 43–45 NachbG SL
- Außenbereich: Gilt nicht im Außenbereich. Sichtschutzwände bis 2 m sind ebenfalls verfahrensfrei.
- Abstandsfläche: Geschlossene Einfriedungen bis 2,00 m brauchen keine Abstandsfläche(§ 7 Abs. 7 Nr. 1 LBO)
Satzung und Bebauungsplan der Gemeinde
Gemeinden können Herstellung, Verbot, Art, Höhe und Gestaltung von Einfriedungen per Satzung oder Bebauungsplan regeln.(§ 85 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 LBO)
Fragen Sie im Zweifel beim Bauamt Ihrer Gemeinde nach, ob für Ihr Grundstück eine solche Vorgabe gilt.
Gilt in allen Ländern: Straße, Gelände, Heckenschnitt
- Zur öffentlichen Straße hin gelten die Abstände des Nachbarrechts in vielen Ländern nicht. Dort können Straßenrecht, Bebauungsplan und Satzung eigene Vorgaben machen, etwa zur freien Sicht an Einmündungen oder zu überhängenden Zweigen über Geh- und Fahrwegen. Fragen Sie im Zweifel beim Bauamt oder Straßenbaulastträger nach.
- Höhen zählen in der Regel ab der Geländeoberfläche. Bei Höhenunterschied an der Grenze oder bei Mauer plus Zaun kann anders gerechnet werden.
- Starker Heckenschnitt ist vom 1. März bis 30. September verboten, schonende Formschnitte bleiben erlaubt (§ 39 Abs. 5 BNatSchG).
Gut zu wissen
- Baumabstände nach Art: 1,5 m bis 4 m (§ 48 NachbG SL).
Originalquellen
- Saarländisches Nachbarrechtsgesetz (NachbG SL) (öffnet in neuem Tab)Nachbarrecht · zuletzt geändert 15.07.2015
- Landesbauordnung Saarland (LBO) (öffnet in neuem Tab)Baurecht · §§ 7, 61, 85 gültig ab 26.04.2025
- Broschüre zum Nachbarrecht (öffnet in neuem Tab)Broschüre · Ministerium der Justiz des Saarlandes · Stand 2023
Quellen geprüft am 28.09.2026. Rechtsverbindlich ist allein der Originaltext.
