Efeuria – Efeuhecken für urbane Gärten

Rechtlicher Hinweis

Diese Karte ist ein kostenloses Informationsangebot von Efeuria (Presight4 GmbH). Sie gibt eine vereinfachte Einschätzung für den Regelfall: Wohngrundstück in einem bebauten Ortsteil, ebenes Gelände. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall und keine Auskunft Ihrer Gemeinde oder Bauaufsichtsbehörde.

Wir haben die Angaben sorgfältig und überwiegend aus amtlichen Quellen zusammengestellt: Landesrechtsportale und Broschüren der Justizministerien. Wo nur nichtamtliche Fassungen verfügbar waren, ist das gekennzeichnet. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

Für Schäden aus der Nutzung dieser Informationen haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Das gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nicht, soweit das Gesetz zwingend etwas anderes vorschreibt.

Rechtsverbindlich ist allein der jeweils verlinkte Originaltext. Bitte prüfen Sie ihn vor jeder Entscheidung.

Kommunale Satzungen, Bebauungspläne, Gestaltungs- und Baumschutzvorschriften können strengere oder abweichende Vorgaben machen. Für Grundstücke im Außenbereich, an öffentlichen Straßen, an landwirtschaftlichen Flächen oder bei Hanglage gelten oft Sonderregeln. Erkundigen Sie sich im Zweifel beim Bauamt oder lassen Sie sich anwaltlich beraten.

Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn, bevor Sie an der Grenze bauen oder pflanzen. Das vermeidet die meisten Streitigkeiten.

Alle 16 Bundesländer · Rechtsstand 28.09.2026

Zaun und Hecke an der Grundstücksgrenze

Wie hoch darf der Zaun sein, wie weit muss die Hecke weg? Wählen Sie Ihr Bundesland und stellen Sie die Höhen ein. Angaben mit Fundstelle und Link zur Originalquelle.

Baden-Württemberg: 0,70 m HeckenabstandBayern: 0,50 m HeckenabstandBerlin: 0,50 m HeckenabstandBrandenburg: 0,67 m HeckenabstandBremen: kein NachbarrechtsgesetzHamburg: kein NachbarrechtsgesetzHessen: 0,50 m HeckenabstandMecklenburg-Vorpommern: kein NachbarrechtsgesetzNordrhein-Westfalen: 0,50 m HeckenabstandRheinland-Pfalz: 0,75 m HeckenabstandSaarland: 0,75 m HeckenabstandSachsen: 0,50 m HeckenabstandSachsen-Anhalt: 1,00 m HeckenabstandSchleswig-Holstein: 0,67 m HeckenabstandThüringen: 0,75 m HeckenabstandNiedersachsen: 0,50 m Heckenabstand

Heckenabstand bei 2,00 m Heckenhöhe

  • kein Mindestabstand
  • bis 0,50 m
  • bis 0,75 m
  • bis 1,00 m
  • über 1,00 m
  • kein Nachbarrechtsgesetz

Kleine Länder wie Hamburg, Bremen oder Berlin finden Sie auch in der Auswahlliste oben.

Karte: „Germany“ von MapSVG, angepasst von Victor Cazanave (svg-maps), Lizenz CC BY 4.0. Von Efeuria eingefärbt und beschriftet.

NNachbG · NBauO

Niedersachsen

Der Abstand wächst in sechs Stufen mit der Höhe: von 0,25 m für Hecken bis 1,20 m bis zu 8 m für Bäume über 15 m.

cm

Bitte einen Wert von 50 bis 250 cm eingeben.

cm

Bitte einen Wert von 50 bis 400 cm eingeben.

Zaun 1,50 m: ohne Bauantrag erlaubt, auf Ihrem eigenen Grundstück unmittelbar an der Grenze. Auf die Grenzlinie selbst nur im Einvernehmen mit dem Nachbarn.

Hecke 2,00 m: mindestens 0,50 m Abstand zur Grenze, gemessen ab Heckenmitte.

Vereinfachte Einschätzung für den Regelfall: Wohngrundstück in einem bebauten Ortsteil (Innenbereich), ebenes Gelände. Angaben ohne Gewähr, Satzung und Bebauungsplan der Gemeinde können abweichen.

Ihr GrundstückNachbarGrenzeHecke 2,00 mZaun 1,50 m0,50 m

Direktvergleich für Niedersachsen

Zaun

Geplante Höhe
1,50 m
Mindestabstand zur Grenze
0,00 m, auf eigenem Grund an der Grenze
Baugenehmigung nötig?
Nein, kein Bauantrag nötig (bis 2,00 m)
Ab welcher Höhe ändert sich etwas?
Bis 2,00 m darf der Zaun an der Grenze stehen.
Rechtsgrundlage
§ 60 i. V. m. Anhang Nr. 6.1 NBauO

Hecke

Geplante Höhe
2,00 m
Mindestabstand zur Grenze
0,50 m
Baugenehmigung nötig?
Nein
Ab welcher Höhe ändert sich etwas?
Max. 2,00 m Höhe, sonst 0,75 m Abstand nötig.
Rechtsgrundlage
§ 50 Abs. 1 NNachbG

Tipp: Auch wenn das Landesrecht es erlaubt: Stimmen Sie Zaun und Hecke an der Grenze kurz mit Ihren Nachbarn ab. Das vermeidet spätere Streitigkeiten. Gegenüber landwirtschaftlich genutzten Flächen können zusätzliche Mindestabstände gelten.

So wird gemessen

Am Erdboden von der Mitte des Baumes oder Strauches bis zur Grenze.(§ 51 NNachbG)

Ausnahmen und Sonderfälle
  • Keine Abstände hinter Wand oder undurchsichtiger Einfriedung (wenn die Pflanze sie nicht überragt) und an Grenzen zu öffentlichen Straßen und Gewässern (§ 52 Abs. 1 NNachbG).
  • Im Außenbereich genügen für Pflanzen über 3 m Höhe 1,25 m (§ 52 Abs. 2 NNachbG).
  • Beseitigung nur bei weniger als 0,25 m Abstand, sonst Rückschnitt vom 1. Oktober bis 15. März (§ 53 NNachbG).
Fristen für den Nachbarn

Klage spätestens im 5. Kalenderjahr nach dem Anpflanzen. Ein Schlichtungsantrag steht der Klage gleich.(§ 54 NNachbG)

Zaun: Pflicht, Standort, Anzeige
  • Pflicht: Rechtseinfriedung für bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke, ortsüblich oder Zaun bis 1,20 m.
  • Standort: Auf eigenem Grund, Pfosten nach innen. Gemeinsame Einfriedung auf der Grenze.
  • Rechtsgrundlage: §§ 27, 28, 30 NNachbG
  • Außenbereich: Im Außenbereich nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Gebäudes mit Aufenthaltsräumen.
  • Abstandsfläche: Geschlossene Einfriedungen bis 2,00 m brauchen keine Abstandsfläche(§ 5 Abs. 8 Nr. 1 NBauO)
Satzung und Bebauungsplan der Gemeinde

Gemeinden können Gestaltung, Art und Höhe von Einfriedungen wie Mauern, Zäunen und Hecken bestimmen und Vorgarteneinfriedungen vorschreiben oder ausschließen.(§ 84 Abs. 3 Nr. 3 NBauO)

Fragen Sie im Zweifel beim Bauamt Ihrer Gemeinde nach, ob für Ihr Grundstück eine solche Vorgabe gilt.

Gilt in allen Ländern: Straße, Gelände, Heckenschnitt
  • Zur öffentlichen Straße hin gelten die Abstände des Nachbarrechts in vielen Ländern nicht. Dort können Straßenrecht, Bebauungsplan und Satzung eigene Vorgaben machen, etwa zur freien Sicht an Einmündungen oder zu überhängenden Zweigen über Geh- und Fahrwegen. Fragen Sie im Zweifel beim Bauamt oder Straßenbaulastträger nach.
  • Höhen zählen in der Regel ab der Geländeoberfläche. Bei Höhenunterschied an der Grenze oder bei Mauer plus Zaun kann anders gerechnet werden.
  • Starker Heckenschnitt ist vom 1. März bis 30. September verboten, schonende Formschnitte bleiben erlaubt (§ 39 Abs. 5 BNatSchG).

Originalquellen

Quellen geprüft am 28.09.2026. Rechtsverbindlich ist allein der Originaltext.