BGB · HBauO
Hamburg
Hamburg hat kein Nachbarrechtsgesetz. Für Hecken gibt es keinen gesetzlichen Mindestabstand. Im Vorgarten sind Zäune höchstens 1,50 m hoch.
Bitte einen Wert von 50 bis 250 cm eingeben.
Bitte einen Wert von 50 bis 400 cm eingeben.
Zaun 1,50 m: ohne Bauantrag erlaubt, auf Ihrem eigenen Grundstück unmittelbar an der Grenze. Auf die Grenzlinie selbst nur im Einvernehmen mit dem Nachbarn. Im Vorgarten zur Straße hin sind höchstens 1,50 m und nur durchbrochene Zäune erlaubt (§ 8 Abs. 3 HBauO).
Hecke 2,00 m: kein landesgesetzlicher Mindestabstand, weil es in Hamburg kein Nachbarrechtsgesetz gibt. Der Nachbar kann aber nach dem BGB etwa überhängende Zweige entfernen. Hecken ab 80 cm Höhe sind in Hamburg nach der Baumschutzverordnung geschützt: Der jährliche Formschnitt ist erlaubt, das Beseitigen grundsätzlich verboten (§§ 4, 5 BaumschutzVO).
Vereinfachte Einschätzung für den Regelfall: Wohngrundstück in einem bebauten Ortsteil (Innenbereich), ebenes Gelände. Angaben ohne Gewähr, Satzung und Bebauungsplan der Gemeinde können abweichen.
Direktvergleich für Hamburg
Zaun
- Geplante Höhe
- 1,50 m
- Mindestabstand zur Grenze
- 0,00 m, auf eigenem Grund an der Grenze
- Baugenehmigung nötig?
- Nein, kein Bauantrag nötig (bis 2,00 m)
- Ab welcher Höhe ändert sich etwas?
- Bis 2,00 m darf der Zaun an der Grenze stehen.
- Rechtsgrundlage
- § 61 i. V. m. Anlage I Nr. 7a HBauO
Hecke
- Geplante Höhe
- 2,00 m
- Mindestabstand zur Grenze
- Kein gesetzlicher Abstand
- Baugenehmigung nötig?
- Nein
- Ab welcher Höhe ändert sich etwas?
- Kein gesetzliches Höhenlimit (nur BGB §§ 910, 1004).
- Rechtsgrundlage
- BGB §§ 910, 1004
Tipp: Auch wenn das Landesrecht es erlaubt: Stimmen Sie Zaun und Hecke an der Grenze kurz mit Ihren Nachbarn ab. Das vermeidet spätere Streitigkeiten. Gegenüber landwirtschaftlich genutzten Flächen können zusätzliche Mindestabstände gelten.
Was gilt ohne Nachbarrechtsgesetz?
Es gibt kein Landesnachbarrechtsgesetz und damit keinen landesgesetzlichen Mindestabstand für Hecken. Der Nachbar kann aber nach § 910 BGB überhängende Zweige und eingedrungene Wurzeln entfernen, wenn sie die Nutzung seines Grundstücks beeinträchtigen, und nach § 1004 BGB gegen wesentliche Beeinträchtigungen vorgehen. Bebauungspläne und Baumschutzrecht können weitere Vorgaben machen.
Fristen für den Nachbarn
Keine landesrechtliche Frist.
Zaun: Pflicht, Standort, Anzeige
- Pflicht: Keine Einfriedungspflicht.
- Standort: Auf eigenem Grund an der Grenze. Im Vorgarten max. 1,50 m und durchbrochen.
- Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 3 HBauO
- Außenbereich: Gilt nicht im Außenbereich. Im Vorgarten sind bauliche Einfriedungen nur bis 1,50 m und durchbrochen zulässig (§ 8 Abs. 3 HBauO).
- Abstandsfläche: Geschlossene Einfriedungen bis 2,00 m brauchen keine Abstandsfläche(§ 6 Abs. 8 Nr. 3 HBauO)
Satzung und Bebauungsplan der Gemeinde
Der Senat kann Gestaltungsvorschriften per Rechtsverordnung erlassen. Bebauungspläne, Baustufenpläne und Erhaltungsverordnungen wirken zusätzlich.(§ 85 Abs. 7 HBauO)
Fragen Sie im Zweifel beim Bauamt Ihrer Gemeinde nach, ob für Ihr Grundstück eine solche Vorgabe gilt.
Gilt in allen Ländern: Straße, Gelände, Heckenschnitt
- Zur öffentlichen Straße hin gelten die Abstände des Nachbarrechts in vielen Ländern nicht. Dort können Straßenrecht, Bebauungsplan und Satzung eigene Vorgaben machen, etwa zur freien Sicht an Einmündungen oder zu überhängenden Zweigen über Geh- und Fahrwegen. Fragen Sie im Zweifel beim Bauamt oder Straßenbaulastträger nach.
- Höhen zählen in der Regel ab der Geländeoberfläche. Bei Höhenunterschied an der Grenze oder bei Mauer plus Zaun kann anders gerechnet werden.
- Starker Heckenschnitt ist vom 1. März bis 30. September verboten, schonende Formschnitte bleiben erlaubt (§ 39 Abs. 5 BNatSchG).
Gut zu wissen
- Vorgarten: Zäune zu Wegen und Nachbarn max. 1,50 m hoch und durchbrochen (§ 8 Abs. 3 HBauO).
- Hecken ab 80 cm Höhe und Bäume ab 80 cm Stammumfang sind geschützt. Beseitigen ist grundsätzlich verboten (§ 4 Baumschutzverordnung 2023).
Originalquellen
- Hamburgische Bauordnung (HBauO) (öffnet in neuem Tab)Baurecht · in Kraft seit 01.01.2026 · verlinkt ist eine nichtamtliche Lesefassung, amtliche Prüfung läuft
- Keine amtliche Nachbarrechtsbroschüre des Landes gefunden.
- § 910 BGB – Überhang (öffnet in neuem Tab)
- § 1004 BGB – Beseitigungsanspruch (öffnet in neuem Tab)
- Hamburgische Baumschutzverordnung 2023 (öffnet in neuem Tab)
- BUKEA: Baumschutz in Hamburg (öffnet in neuem Tab)
- BSW: Bauordnungsrecht ab 2026 (öffnet in neuem Tab)
Quellen geprüft am 28.09.2026. Rechtsverbindlich ist allein der Originaltext.
