BbgNRG · BbgBO
Brandenburg
Wächst die Pflanzenart von Natur aus höher als 2 m, braucht die Hecke ein Drittel ihrer Höhe als Abstand. Bleibt die Art kleiner, gilt kein Mindestabstand.
Bitte einen Wert von 50 bis 250 cm eingeben.
Bitte einen Wert von 50 bis 400 cm eingeben.
Zaun 1,50 m: ohne Bauantrag erlaubt, auf Ihrem eigenen Grundstück unmittelbar an der Grenze. Auf die Grenzlinie selbst nur im Einvernehmen mit dem Nachbarn. Die Brandenburgische Bauordnung wird zum 01.01.2027 in diesem Teil neu gefasst. Die Fundstelle kann sich dann ändern. Dem Nachbarn 2 Wochen vor Baubeginn anzeigen (§ 29 BbgNRG).
Hecke 2,00 m: mindestens 0,67 m Abstand zur Grenze, gemessen ab dem äußersten Zweig. Maßgeblich ist, wie hoch die Pflanzenart regelmäßig wächst, nicht wie hoch Sie sie schneiden. Die meisten Heckenpflanzen (etwa Hainbuche, Liguster, Thuja) wachsen über 2 m, deshalb rechnet die Karte vorsichtig mit einem Drittel der Höhe. Bleibt die Art von Natur aus unter 2 m, gilt kein Mindestabstand.
Vereinfachte Einschätzung für den Regelfall: Wohngrundstück in einem bebauten Ortsteil (Innenbereich), ebenes Gelände. Angaben ohne Gewähr, Satzung und Bebauungsplan der Gemeinde können abweichen.
Direktvergleich für Brandenburg
Zaun
- Geplante Höhe
- 1,50 m
- Mindestabstand zur Grenze
- 0,00 m, auf eigenem Grund an der Grenze
- Baugenehmigung nötig?
- Nein, kein Bauantrag nötig (bis 2,00 m)
- Ab welcher Höhe ändert sich etwas?
- Bis 2,00 m darf der Zaun an der Grenze stehen.
- Rechtsgrundlage
- § 61 Abs. 2 Nr. 7a BbgBO (Fassung bis 31.12.2026)
Hecke
- Geplante Höhe
- 2,00 m
- Mindestabstand zur Grenze
- 0,67 m
- Baugenehmigung nötig?
- Nein
- Ab welcher Höhe ändert sich etwas?
- Jeder weitere Meter Höhe erfordert rund 33 cm mehr Abstand, sofern die Art über 2 m wächst.
- Rechtsgrundlage
- § 37 Abs. 1 BbgNRG
Tipp: Auch wenn das Landesrecht es erlaubt: Stimmen Sie Zaun und Hecke an der Grenze kurz mit Ihren Nachbarn ab. Das vermeidet spätere Streitigkeiten. Gegenüber landwirtschaftlich genutzten Flächen können zusätzliche Mindestabstände gelten.
So wird gemessen
Ab der äußersten, der Grenze nächsten Stelle der Pflanze, also inklusive Zweigen im Luftraum. Bei Bäumen ab Stammmitte.(§ 37 Abs. 1 S. 4 BbgNRG)
Ausnahmen und Sonderfälle
- Doppelter Abstand gegenüber landwirtschaftlich oder erwerbsgärtnerisch genutzten Flächen (§ 37 Abs. 2 BbgNRG).
- Keine Abstände hinter geschlossener Einfriedung, an Verkehrs- und Grünflächen sowie für Grenzhecken (§ 38 BbgNRG).
Fristen für den Nachbarn
Klage auf Beseitigung bis Ablauf des 2. Kalenderjahres nach dem Anpflanzen. Das ist die kürzeste Frist aller Länder.(§ 40 BbgNRG)
Zaun: Pflicht, Standort, Anzeige
- Pflicht: Rechtseinfriedung auf Verlangen, ortsüblich oder etwa 1,25 m Maschendraht.
- Standort: Allein Verpflichtete auf eigenem Grund, gemeinsam Verpflichtete auf der Grenze.
- Anzeige: 2 Wochen vor Baubeginn anzeigen (§ 29 BbgNRG).
- Rechtsgrundlage: §§ 28, 29, 32, 33 BbgNRG
- Außenbereich: Gilt nicht im Außenbereich.
- Abstandsfläche: Geschlossene Einfriedungen bis 2,00 m brauchen keine Abstandsfläche(§ 6 Abs. 8 Nr. 3 BbgBO)
Satzung und Bebauungsplan der Gemeinde
Gemeinden können Gestaltung sowie Notwendigkeit oder Verbot von Einfriedungen per Satzung oder Bebauungsplan regeln.(§ 87 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 9 BbgBO)
Fragen Sie im Zweifel beim Bauamt Ihrer Gemeinde nach, ob für Ihr Grundstück eine solche Vorgabe gilt.
Gilt in allen Ländern: Straße, Gelände, Heckenschnitt
- Zur öffentlichen Straße hin gelten die Abstände des Nachbarrechts in vielen Ländern nicht. Dort können Straßenrecht, Bebauungsplan und Satzung eigene Vorgaben machen, etwa zur freien Sicht an Einmündungen oder zu überhängenden Zweigen über Geh- und Fahrwegen. Fragen Sie im Zweifel beim Bauamt oder Straßenbaulastträger nach.
- Höhen zählen in der Regel ab der Geländeoberfläche. Bei Höhenunterschied an der Grenze oder bei Mauer plus Zaun kann anders gerechnet werden.
- Starker Heckenschnitt ist vom 1. März bis 30. September verboten, schonende Formschnitte bleiben erlaubt (§ 39 Abs. 5 BNatSchG).
Gut zu wissen
- Baumabstände ab 2 m Wuchshöhe: Obstbäume 2 m, sonstige Bäume 4 m (§ 37 BbgNRG).
- Die Paragraphen 59 bis 64 der BbgBO werden zum 01.01.2027 neu gefasst.
Originalquellen
- Brandenburgisches Nachbarrechtsgesetz (BbgNRG) (öffnet in neuem Tab)Nachbarrecht · zuletzt geändert 03.06.2014
- Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) (öffnet in neuem Tab)Baurecht · zuletzt geändert 29.06.2026
- Auf gute Nachbarschaft (öffnet in neuem Tab)Broschüre · Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg · Stand Juni 2015
Quellen geprüft am 28.09.2026. Rechtsverbindlich ist allein der Originaltext.
