NRG · LBO
Baden-Württemberg
Hecken bis 1,80 m Höhe brauchen 0,50 m Abstand. Jeder Zentimeter mehr Höhe braucht einen Zentimeter mehr Abstand. Geschlossene Zäune über 1,50 m müssen von der Grenze abrücken.
Bitte einen Wert von 50 bis 250 cm eingeben.
Bitte einen Wert von 50 bis 400 cm eingeben.
Zaun 1,50 m: ohne Bauantrag erlaubt, auf Ihrem eigenen Grundstück unmittelbar an der Grenze. Auf die Grenzlinie selbst nur im Einvernehmen mit dem Nachbarn. Geschlossene Zäune und Mauern über 1,50 m müssen so weit von der Grenze abrücken, wie sie höher als 1,50 m sind. Drahtzäune sind ausgenommen (§ 11 NRG).
Hecke 2,00 m: mindestens 0,70 m Abstand zur Grenze, gemessen ab Heckenmitte.
Vereinfachte Einschätzung für den Regelfall: Wohngrundstück in einem bebauten Ortsteil (Innenbereich), ebenes Gelände. Angaben ohne Gewähr, Satzung und Bebauungsplan der Gemeinde können abweichen.
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Zaun
- Geplante Höhe
- 1,50 m
- Mindestabstand zur Grenze
- 0,00 m, auf eigenem Grund an der Grenze
- Baugenehmigung nötig?
- Nein, kein Bauantrag nötig (ohne Höhengrenze)
- Ab welcher Höhe ändert sich etwas?
- Bis 2,50 m darf der Zaun an der Grenze stehen, ab 1,50 m wächst der Abstand zum Nachbarn mit.
- Rechtsgrundlage
- Anhang 1 Nr. 7a zu § 50 LBO, § 11 NRG
Hecke
- Geplante Höhe
- 2,00 m
- Mindestabstand zur Grenze
- 0,70 m
- Baugenehmigung nötig?
- Nein
- Ab welcher Höhe ändert sich etwas?
- Jeder weitere Zentimeter Höhe erfordert 1 cm mehr Abstand.
- Rechtsgrundlage
- § 12 Abs. 1 NRG
Tipp: Auch wenn das Landesrecht es erlaubt: Stimmen Sie Zaun und Hecke an der Grenze kurz mit Ihren Nachbarn ab. Das vermeidet spätere Streitigkeiten. Gegenüber landwirtschaftlich genutzten Flächen können zusätzliche Mindestabstände gelten.
So wird gemessen
Waagrecht von der Mittelachse des grenznächsten Stammes oder Triebes am Bodenaustritt.(§ 22 Abs. 1 NRG)
Ausnahmen und Sonderfälle
- Keine Abstände hinter einer geschlossenen Einfriedigung, die die Pflanzen nicht überragen (§ 20 NRG).
- Gegenüber Reb- und Gartenbaulagen verdoppeln sich die Abstände (§ 18 NRG).
- Seitlich muss die Hecke bis zur Hälfte des Abstands zurückgeschnitten werden (bei 0,50 m also 0,25 m vor der Grenze). Liegt das Nachbargrundstück in Innerortslage, darf eine Hecke bis 1,80 m seitlich bis an die Grenze wachsen. Der Pflanzabstand bleibt (§ 12 Abs. 2 NRG).
- Rückschnitt ist vom 1. März bis 30. September nicht geschuldet (§ 12 Abs. 3 NRG).
Fristen für den Nachbarn
Der Beseitigungsanspruch verjährt in 5 Jahren ab dem 1. Juli nach der Pflanzung, bei Großbäumen in 10 Jahren. Der Rückschnittanspruch verjährt nicht.(§ 26 NRG)
Zaun: Pflicht, Standort, Anzeige
- Pflicht: Nur auf Verlangen bei Bauten im Außenbereich.
- Standort: Gegenüber nicht landwirtschaftlich genutzten Grundstücken bis 1,50 m Höhe auf eigenem Grund direkt an der Grenze, darüber Abstand in Höhe der Mehrhöhe. Gegenüber landwirtschaftlich genutzten Grundstücken mindestens 0,50 m, über 1,50 m zuzüglich Mehrhöhe. Drahtzäune sind von der Mehrhöhen-Regel ausgenommen.
- Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 4, § 11 NRG
- Außenbereich: Im Außenbereich nur offene, sockellose land- und forstwirtschaftliche Einfriedungen verfahrensfrei.
- Abstandsfläche: Geschlossene Einfriedungen bis 2,50 m brauchen keine Abstandsfläche(§ 6 Abs. 1 Nr. 3 LBO)
Satzung und Bebauungsplan der Gemeinde
Gemeinden können Art, Gestaltung und Höhe von Einfriedungen per Satzung oder Bebauungsplan festlegen. Diese Festsetzungen gehen den Abständen des NRG vor.(§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO, § 27 NRG)
Fragen Sie im Zweifel beim Bauamt Ihrer Gemeinde nach, ob für Ihr Grundstück eine solche Vorgabe gilt.
Gilt in allen Ländern: Straße, Gelände, Heckenschnitt
- Zur öffentlichen Straße hin gelten die Abstände des Nachbarrechts in vielen Ländern nicht. Dort können Straßenrecht, Bebauungsplan und Satzung eigene Vorgaben machen, etwa zur freien Sicht an Einmündungen oder zu überhängenden Zweigen über Geh- und Fahrwegen. Fragen Sie im Zweifel beim Bauamt oder Straßenbaulastträger nach.
- Höhen zählen in der Regel ab der Geländeoberfläche. Bei Höhenunterschied an der Grenze oder bei Mauer plus Zaun kann anders gerechnet werden.
- Starker Heckenschnitt ist vom 1. März bis 30. September verboten, schonende Formschnitte bleiben erlaubt (§ 39 Abs. 5 BNatSchG).
Gut zu wissen
- Baumabstände sind nach Art gestaffelt von 0,50 m bis 8 m (§ 16 NRG).
Originalquellen
- Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg (NRG) (öffnet in neuem Tab)Nachbarrecht · zuletzt geändert 06.12.2022
- Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) (öffnet in neuem Tab)Baurecht · Neufassung 16.03.2026
- Das Nachbarrecht in Baden-Württemberg – Auf gute Nachbarschaft! (öffnet in neuem Tab)Broschüre · Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg · Stand Dezember 2024
- § 74 LBO – Örtliche Bauvorschriften (öffnet in neuem Tab)
Quellen geprüft am 28.09.2026. Rechtsverbindlich ist allein der Originaltext.
